15.7.06

BÜRGERBEGEHREN UND DATENSCHUTZ

Das "Pro Köln"-Bürgerbegehren gegen den Bau der Ehrenfelder "Groß-Moschee" ist rechtlich unzulässig. Denn Bürgerentscheide können nur zu Themen stattfinden, für die der Stadtrat eine "gesetzliche Zuständigkeit hat" [1].

Natürlich weiß "Pro Köln" das: Vorsitzender der extremistischen "Bürgerbewegung" ist niemand anderes als Markus Beisicht [2], ein Rechts-Anwalt, der seine Mandanten mitunter sogar vor dem Bundesverfassungsgericht [3] vertritt. In seiner Eigenschaft als Jurist ist Beisicht also offenbar kein (Voll-)Idiot.

Aber: Wenn das Begehren unzulässig ist und "Pro Köln" das auch weiß warum zur Hölle sammeln die Rechtsextremisten dann dennoch Unterschriften? Warum horten sie Namen und Anschriften von Kölner Bürgern?

Was passiert mit diesen Daten? In gute Hände geraten sie jedenfalls nicht...

Siehe auch: Lausiger Start. Nach über einem Monat erst 1.000 Unterschriften gegen Ehrenfelder "Großmoschee" [2]