27.9.06

ROSS UND REITER?

Und weiterhin bleibt die rechtliche Zulässigkeit des "Pro Köln"-Bürgerbegehrens (freundlich formuliert:) umstritten

Für gestern hatte die "Bürgerbewegung Pro Köln" zur Pressekonferenz geladen. Bei dieser Gelegenheit gab sich der formelle Vorsitzende der rechtsextremen Truppe, Markus Beisicht, überzeugt von der rechtlichen Zulässigkeit des "Pro Köln"-Bürgerbegehrens gegen die Ehrenfelder Moschee.

Dies habe auch eine Prüfung durch eine "renommierte verwaltungsrechtliche Anwaltskanzlei" ergeben. Allerdings wollte er dazu weder Einzelheiten mitteilen, noch den Namen der Kanzlei verraten.
Die "tageszeitung" [1]

Warum legt "Pro Köln" das Rechts-Gutachten nicht offen? Nun, wahrscheinlich würde es den Rechtsextremisten nicht zum Vorteil gereichen.


Da Biedermanni und Konsorten stets die halbe Wahrheit sprechen (und nicht mehr und nicht weniger als die halbe Wahrheit!), gehe ich bis auf weiteres von folgender These aus: Das Rechtsgutachten existiert.

Es besagt in etwa: Okay, Unterschriften dürfen gesammelt werden, aber eine reale Abstimmung ist nicht drin. Lesen Sie doch einfach mal die Gemeindeordnung NRW, Herr Beisicht! Sie sind doch auch Jurist...