31.5.07

ALLES RECHTENS: VERFASSUNGSSCHUTZ DARF "PRO KÖLN" BEOBACHTEN

Aus einer Pressemitteilung des NRW-Innenministers Ingo Wolf (FDP) vom heutigen Tage:

Die Aufklärung der Öffentlichkeit über pro Köln in den Verfassungsschutzberichten des Landes Nordrhein-Westfalen war rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt bestätigt. Mit Beschluss vom 24. Mai 2007 wies es den Antrag von pro Köln auf Zulassung der Berufung zurück. Damit bestätigte das oberste Verwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ausdrücklich die Einschätzung des Innenministeriums NRW, dass pro Köln aufgrund seiner allgemeinen und pauschalen Diffamierung von Ausländern in Verdacht steht, gegen die Menschenwürde zu verstoßen. [...]

"Wir begrüßen die eindeutige Aussage des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass pro Köln auch weiterhin nachhaltig beobachtet werden muss, um auf Gefahren für die verfassungsgemäße Ordnung frühzeitig reagieren zu können", betonte der Innenminister. "Insbesondere die kooperativen Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Parteien und Organisationen werden wir ganz genau registrieren", sagte der Minister.